8. Rudolstädter Firmenlauf
Ausschreibung
Termin: 10. Mai 2023
Der Rudolstädter Firmenlauf präsentiert die Stadt Rudolstadt als erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Der Lauf ist als Veranstaltung gedacht, bei der sowohl Firmen als auch Behörden, aber auch Vereins- und Freizeitmannschaften gemeinsam die Gelegenheit erhalten, auf einer knapp 5km langen Strecke quer durch den Heinepark Rudolstadt ihren Sportgeist unter Beweis zu stellen.
Dabei steht selbstverständlich nicht der Leistungsgedanke im Vordergrund, sondern das gemeinsame Erreichen des Ziels.
Im Rahmen des Laufes können sich alle beteiligten Institutionen austauschen, Kontakte knüpfen und den Wirtschaftsstandort Rudolstadt gemeinsam präsentieren.
Ein Teil des Erlöses des Rudolstädter Firmenlaufs kommt in Zusammenarbeit mit der Stadt Rudolstadt und den Kooperationspartnern des Laufs (VoBa und EVR) einem gemeinnützigen Projekt aus der Region Rudolstadt zugute.
Die Startnummern 1 – 3 können in diesem Jahr höchstbietend ersteigert werden (Spendenquittung wird ausgestellt), die Erlöse daraus fließen dem „Gesamtspendentopf“ zu. Bitte sendet euer Gebot für die jeweilige Nummer bis spätestens 30. April 2023 an folgende E-Mail Adresse: info@lac-rudolstadt.de
Veranstalter:
LAC Rudolstadt e.V., Oberkrossen 24, 07407 Uhlstädt-Kirchhase
E-Mail: info@lac-rudolstadt.de
Partner:
Volksbank eG Gera • Jena • Rudolstadt, Johannisplatz 7, 07743 Jena
Energieversorgung Rudolstadt GmbH, Oststraße 18, 07407 Rudolstadt
Schirmherr:
Bürgermeister der Stadt Rudolstadt, Jörg Reichl
Zeitplan:
Startschuss: 17:30 Uhr im Städtischen Stadion
Veranstaltungsende: 22:00 Uhr
Strecke:
~ 5 km Runde im Heinepark / Große Wiese
Anmeldung:
nur online ab 01.02.2023 -> www.laufservice-jena.de
Startgebühren:
15,00 EUR bis 31.03.2023, ab 01.04.-05.05.2023 20,00 EUR pro Teilnehmer
Zahlung durch sofortige Überweisung nach der Anmeldung auf Konto
IBAN: DE93830944540039121700 bei der Volksbank eG BIC: GENODEF1RUJ, Kontoinhaber: LAC Rudolstadt e.V.,
Verwendungszweck: „Firma, Teilnehmerzahl, Rechnungs-Nr.“
Die Anmeldung wird erst nach Eingang der Zahlung gültig!
Anmeldeschluss:
Online bis 05.05.2023 oder wenn die max. Teilnehmerzahl von 950 erreicht ist
Hinweise zur Anmeldung:
Für die Anmeldung zum Lauf muss man sich Online bitte unbedingt vollständig mit Namen und Mitarbeiter-Chef-Azubi-Status über das Anmeldeformular registrieren. Mit der Anmeldung akzeptieren die unter dem Firmennamen startenden Personen die Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Eine Stornierung ist nicht möglich. Eine Weitergabe des Startplatzes ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht erlaubt.
Namensänderungen der Teilnehmer sind am Tag der Veranstaltung vor Ort möglich.
Startunterlagen:
Diese werde den angemeldeten Firmen/Vereinen nach Zahlungseingang per Post zugeschickt.
(Kosten sind in der Stargebühr enthalten)
Bitte bei der Anmeldung die korrekte Versandadresse der jeweiligen Firma und einen Firmenvertreter als Ansprechpartner angeben.
Zeitnahme:
Nettozeit mittels Startnummer und Transponder, welche sich in den Startunterlagen befinden. (Achtung! Hinweise zur Befestigung beachten).
Ohne Transponder erfolgt keine Erfassung der Laufzeit.
Die Erfassung der Netto-Laufzeit beginnt erst beim Überlaufen der Startlinie.
Auszeichnungen:
– schnellste Chefin / schnellster Chef (1.-3. Platz)
– schnellste Mitarbeiterin / schnellster Mitarbeiter (1.-3. Platz)
– schnellste Azubine / schnellster Azubi (1.-3. Platz)
– schnellstes 3er Team (1.-3. Platz)
Urkunden werden nach der Veranstaltung mit den Ergebnissen online zur Verfügung gestellt.
Siegerehrung:
ab 18:30 Uhr
Fotos:
Bei der Laufveranstaltung werden verschiedene Fotos vom Veranstalter gemacht. Mit der Onlineanmeldung zum Lauf erklärt sich der Teilnehmer automatisch bereit, dass von ihm gemachte Fotos im Internet veröffentlicht werden können.
Verpflegung:
entgeltlich im Stadion angeboten, Wasserversorgung auf der Stecke und im Ziel
Umkleiden/Garderobe/Toiletten:
auf dem Stadiongelände (Nutzung der Örtlichkeiten des FC Einheit Rudolstadt)
Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnehmer bestätigen mit Ihrer Anmeldung mindestens 15 Jahre alt, gesund zu sein und sich in einem ausreichenden Trainingszustand zu befinden. Sie erklären ausdrücklich, unter keinen gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend einstuft. Die teilnehmenden Läufer erklären sich verantwortlich, vor der Teilnahme am Lauf ihren Gesundheitszustand ärztlich auf Tauglichkeit prüfen zu lassen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko des Läufers.
Hinweise zum Lauf:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Lauf bei ungünstigen Witterungsbedingungen zu verschieben, abzusagen oder die Ergebnisse nicht offiziell zu werten. Über mögliche Änderungen zum Lauf informiert der Veranstalter auf der Homepage. Eine Kinderbetreuung durch den Veranstalter wird nicht angeboten. Kinder dürfen am Lauf aus versicherungstechnischen Gründen nicht teilnehmen. Die Auslegung der Teilnahmebedingungen obliegt dem Veranstalter.
Haftungsumfang des Veranstalters, Haftpflichtversicherung
Für die Verletzung von Kardinalpflichten (notwendig für die ordnungsgemäße Durchführung des Laufes und die Erfüllung/Erreichung des Vertragszweckes), auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen, haftet der Veranstalter schon bei fahrlässiger Verletzung. Die Ersatzpflicht erstreckt sich in diesem Fall aber nur auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Er haftet auch für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, sofern dadurch Leben, Körper oder Gesundheit eines Dritten oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz geschädigt werden. Bei Verletzung anderer als oben stehend geregelter Pflichten und daraus entstehender Schäden haftet der Veranstalter nur bei ihm vorwerfbaren Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sofern eine Pflicht nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt und dadurch ein Schaden verursacht wurde, haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe der von ihm für die Veranstaltung abgeschlossenen oder sonst unterhaltenen Haftpflichtversicherung. Diese Bestimmungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer er sich zur Durchführung der Veranstaltung bedient. Die Teilnehmer sind verpflichtet, auf ihr Eigentum selbst zu achten. Für abhanden gekommenes unentgeltlich verwahrtes Eigentum der Teilnehmer haftet der Veranstalter nicht.